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Informationen für Vereine

 

 Wenn Sie in Ihrem Sportverein oder -verband eine Stelle im Freiwilligendienst im Sport schaffen, erhalten Sie junge, hochmotivierte MitarbeiterInnen, die ein ganzes Jahr für Sie in der sportlichen und überfachlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. Die jungen Erwachsenen werden vom Träger des FWD im Sport fortgebildet und betreut, erhalten ein Taschengeld und die Möglichkeit, sich unter Ihrer Anleitung im praktischen Einsatz zu bewähren und gesellschaftliches Engagement einzuüben. 
 
 Die Tätigkeiten der Freiwilligen variieren stark, drehen sich aber alle um die sportliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Als Einsatzstellen im Sport kommen somit Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren, wie z.B. Sportvereine, Sportverbände, Jugendferiendörfer, Bewegungskindergärten, Sportschulen und Sportbildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. 
 
 Die Aufgaben und Tätigkeiten liegen z.B. in der Mitarbeit bei der Vereins- oder Verbandsarbeit, bei Spielfesten oder Sportschnupperveranstaltungen, in Ferienfreizeiten oder Ferienspielen, bei Abenteuersportaktionen oder bei Skatertreffs, beim Eltern-Kind-Turnen oder in anderen interessanten Arbeitsfeldern im Sport. Das nötige Handwerkzeug dazu wird in Seminaren und während der Übungsleiterausbildung vermittelt.
 Das FWD beginnt in der Regel am 1. August jeden Jahres. Es dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate. Während des Freiwilligendienstes besteht Anspruch auf 26 Urlaubstage sowie 25 Bildungstage (bei 12 Monaten). Alle bürokratischen Formalitäten übernimmt der ASC Göttingen. Die Kosten für die Sozialversicherung, d.h., Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge werden durch den ASC Göttingen abgeführt. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den entstehenden Kosten.

 

Träger
 Träger für den FWD im Sport in Niedersachsen sind die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen e. V. und der ASC Göttingen von 1846 e. V., die sich verpflichtet haben, folgende Aufgaben kooperativ wahrzunehmen:

  • die persönliche Betreuung und Qualifizierung der Freiwilligen
  • die Durchführung bzw. Organisation der begleitenden Seminare (15 Arbeitstage)
  • die Auswahl der Einsatzstellen und die Mithilfe bei der Auswahl der Freiwilligen
  • die Auszahlung des Taschengeldes sowie des Pauschalbetrages für Unterbringung und Verpflegung
  • die Anmeldung der Freiwilligen bei der Sozialversicherung, d.h. Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge abzuführen

 

Einsatzstellen
Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. So kämen Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde oder Sport-Bildungsstätten als mögliche Einsatzstellen in Betracht, um nur einige Beispiele zu nennen. Ihre Aufgaben sind:

  • Die Anleitung und Betreuung der Freiwilligen durch haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen
  • Die Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub und Freistellung der/des Freiwilligen für 25 Seminartage pro Jahr
  • Die Erstattung des monatlichen Kostenbeitrags an die Träger (s. Finanzierung)

 

Vorteile für die Einsatzstellen/Vereine:
 Die Vereine erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte junge Menschen, die das FWD i.d.R. nach der Schule als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen, um sich über ihre eigene weitere (berufliche) Lebensplanung Klarheit zu verschaffen und zugleich etwas „Sinnvolles“ für die Gesellschaft zu tun. Damit bietet der FWD im Sport eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und -qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung (u.a. durch den Erwerb der ÜL-Lizenz). Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des FWD bestehen – und ehemalige Freiwillige sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.

Durch den Einsatz von Freiwilligen könnte auch dem Defizit entgegengewirkt werden, dass junge Mädchen im Alter von 13-14 Jahren häufig aus Sportvereinen austreten; die männliche Dominanz könnte verringert werden. Da das FWD bisher überwiegend von jungen Frauen absolviert wird, kämen diese zum einen selbst (wieder) mit dem Sport in Berührung und könnten zum anderen auch Ansprechpartnerinnen für junge Mädchen sein und dazu ermutigen, dass diese nicht mit Beginn der Pubertät den Sportverein verlassen. Die Freiwilligen könnten somit eine Vorbildfunktion für junge Mädchen übernehmen und auch selbst durch ein freiwilliges Jahr an den organisierten Sport gebunden werden – ihnen käme eine wichtige Funktion bei der Nachwuchsförderung zu.

 

Finanzierung  
 Der Freiwilligendienst im Sport in Niedersachsen kostet die Einsatzstellen des organisierten Sports (Sportvereine und –verbände oder SSB und KSB) zurzeit 420 Euro im Monat (ab dem neuen jahrgang 01.05.2012 nur 350 Euro). Darin sind 19% Umsatzsteuer enthalten.


 

Zeitraum und Dauer  
 Der FWD im Sport beginnt in der Regel Anfang Juli/August/September jeden Jahres; es darf 18 Monate nicht über- und 6 Monate nicht unterschreiten. 

 

Arbeitszeit
 Die wöchentliche Arbeitszeit im FWD beträgt 39 Stunden. Da einige Vereine jedoch lediglich Bedarf für die Nachmittagsstunden haben, wäre auch eine Kooperation zwischen zwei Vereinen oder zwischen Verein und Schule/Kita möglich, die sich eine/n Freiwillige/n „teilen“ (Kosten u. Arbeitszeit).

 

Qualifikationen  

  • Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein.
  • Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich.
  • Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in Sportvereinen sind erwünscht und können den Einstieg erleichtern, sie sind aber keine notwendige Bedingung für interessierte Jugendliche.
  • Während ihres Freiwilligendienstes haben die Jugendlichen die Möglichkeit, eine Sport-Übungsleiter-Lizenz zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnet, im Verein oder Verband tätig zu werden.

 

Begleitende Seminare
Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die TeilnehmerInnen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischen Bildung dient. Sie soll es den Jugendlichen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in der Einsatzstelle und die dabei gegebenenfalls aufgetretenen Probleme untereinander zu diskutieren und zu reflektieren.

Laut Gesetz sind insgesamt 25 Seminartage vorgesehen, die sich in ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar aufteilen; die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht.

 

Anrechnung  
Der FWD wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich. Nach Beendigung des Jahres erhalten die TeilnehmerInnen ein Abschlusszeugnis.
 

 

Kindergeld  
Der FWD ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).

 

Waisenrente  
Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FSJ weitergezahlt.

 

Interessiert?
Dann füllen sie bitte den Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle aus. Für Rückfragen stehen wir natürlich gern zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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