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Informationen für Schulen

 

 

 

Freiwilligendienst im Sport – Schule als Einsatzstelle 

Der Freiwilligendienst im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahre und auch in Schulen möglich. Die Ziele des FWD im Sport bestehen in der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Hilfestellung bei der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und der Entwicklung von Sport und Bewegung in der Gesellschaft. Der Einsatz von Freiwilligen trägt zu einem bewegten Schulalltag maßgeblich bei und wurde erstmals erfolgreich im Schuljahr 2006/2007 an mehreren Schulen durchgeführt.

 

Daten und Fakten:

  • Dauer: 6-18 Monate, in der Regel 12 Monate
  • Arbeitszeit: 39 Stunden in der Woche
  • Kosten für die Schule (ab dem neuen Jahrgang 01.05.2012): 500 Euro für einen FWD-Platz. Darin ist die Umsatzsteuer von 19 % enthalten.
  • Bei einer Kooperation mit einem Sportverein sinken die Kosten auf 350 Euro pro Monat für den FWD-Platz (Voraussetzung: der Sportverein wird Einsatzstelle)
  • Anleitung in der Schule durch haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen (FB-Leiter Sport/Ganztag, Sozialpädagogen)
  • 26 Tage Urlaub und 25 Seminartage pro Jahr
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Förderkreise, Schulträger, Sponsoring, Kooperation, etc. (siehe Bereich Finanzierung)

 

 Chancen und Vorteile für Schulen und Sport 

  • Speziell Schulen bietet der FWD im Sport ganz besondere Einsatzmöglichkeiten.
  • Der Einsatz von Freiwilligen in Schulen trägt zu einem bewegten Schulalltag maßgeblich bei, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts. 
  • Der FWD im Sport bietet Schulen eine Vielzahl von Chancen, die zu mehr Bewegung bei Kindern und Jugendlichen führen und somit der Gesellschaft nutzen.
  • Zusätzliche Sport(pausen)angebote ermöglichen Kindern und Jugendlichen mehr Bewegung im Schulalltag.
  • Durch vielfältige sportliche Qualifikationen der Freiwilligen können Pausen und freie Zeiten für Schüler bewegt gestaltet werden.
  • Auch die Vielfalt im Sportunterricht kann durch den Einsatz des FWDs erhöht werden; Freiwillige sind häufig "Experten" in neuen Sportarten und können diese den Schülern vorstellen.
  • Die Mitarbeit bei sportlichen AGs und Projekten führt zu einem breiten Sportangebot und ermöglicht mehr Bewegung für Kinder und Jugendliche in der Schule.
  • Auf Freizeiten und Ausflügen erfahren Schüler eine intensivere Betreuung.
  • Der FWD im Sport kann einen höheren Bezug zwischen Schulen und dem organisierten Sport herstellen und die lokale Zusammenarbeit mit Sportvereinen stärken.
  • Durch die Unterstützung von Freiwilligen im Schulsport verkürzen sich ebenfalls Auf-/Abbauzeiten im Unterricht und es ist möglich, große Schulklassen für kurze Zeiträume zu teilen, um die Effizienz des Unterrichts zu erhöhen und Schüler länger sowie intensiver sportlich betreuen zu können. 

 

 

 Beispielhafte Aufgaben und Tätigkeiten

 

Tätigkeiten im sportlichen Bereich

Unterstützung und Hospitation im allgemeinen Schulsportunterricht
Durchführung von sportlichen / bewegten Pausenangeboten
Beispiele: Sockensport, Pausenhockey, etc.
  Begleitung und Unterstützung des Schwimmunterrichts
  Begleitung und Betreuung von Schulmannschaften bei Wettkämpfen
Beispiele: Fußball, Basketball, Schwimmen
  Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Schulmeisterschaften, Bundesjugendmeisterschaften und Turnieren
  Durchführung von sportlichen Angeboten im AG- und Projektbereich in Kooperation mit Sportvereinen
  Unterstützung bei der Betreuung der Spielausleihe
   
Tätigkeiten im überfachlichen und organisatorischen Bereich Organisation und Betreuung der Mittagszeitfreizeit
Mitarbeit und Durchführung von (Hilfs) Projekten
Beispiele: Sponsorenlauf Menschen für Menschen
Unterstützung bei der Gestaltung einer bewegungsfreundlichen Schulinfrastruktur
Beispiel: Beach-Volleyball- / Sportanlage, Bewegungsnischen
  Mitarbeit bei der Organisation von Schulfesten
  Betreuung von Kinder und Jugendlichen in Freistunden
  Betreuung von offenen Gruppenräumen oder sportlichen Nischen
  Unterstützung und Betreuung auf Freizeiten und Ausflügen
Beispiel: Ski-Kurs, Museumsbesuch
  Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten für den Fachbereich Sport oder Ganztag
   
Tätigkeiten im Verwaltungsbereich Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in geringem Umfang in den Fachbereichen Sport oder Ganztag
Pflege der Schul/Fachbereichs – Homepage, erstellen eines Internetauftritts für den Bereich Sport
  Unterstützung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialen
  Übernahme von Rechercheaufgaben (Internet, Bibliothek,...) in geringem Umfang im Fach Sport
  Führen eines Lerntagebuchs

 

 

 

Freiwillige übernehmen keine Tätigkeiten, die sonst von hauptberuflichen Mitarbeitern wahrgenommen werden, im Sportunterricht wirken sie unterstützend.

 

 

 

Träger

Träger für den FWD im Sport in Niedersachsen sind die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen e. V. und der ASC Göttingen von 1846 e. V. , die sich verpflichtet haben, folgende Aufgaben kooperativ wahrzunehmen:

  • die persönliche Betreuung und Qualifizierung der Freiwilligen
  • die Durchführung, bzw. Organisation, der begleitenden Seminare (25 Arbeitstage)
  • die Auswahl der Einsatzstellen und die Mithilfe bei der Auswahl der Freiwilligen
  • die Auszahlung des Taschengeldes sowie des Pauschalbetrages für Unterbringung und Verpflegung
  • die Anmeldung der Freiwilligen bei der Sozialversicherung, d.h. die Übernahme der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge

 

 

Anerkennung als Einsatzstelle

Interessierte Schulen müssen sich beim Träger ASC Göttingen von 1846 e.V. als Einsatzstelle anerkennen lassen. Einfach den Antrag auf www.fsj-sport.de ausfüllen, die Tätigkeitsbereiche der Freiwilligen benennen und die Ansprechpartner in der Schule angeben und an den ASC Göttingen senden.

 

 

Finanzierung

Der Freiwilligendienst im Sport in Niedersachsen kostet Schulen als Einsatzstelle zurzeit 600 Euro im Monat (ab dem neuen jahrgang 01.05.2012 nur 500 Euro). Darin sind 19% Umsatzsteuer enthalten.

Für die Abrechnung der monatlichen Einsatzstellenkosten über die Landesschulbehörde erstellt der Träger die Kooperationsverträge. Bitte bei Vertragsabschluss anfordern.

 

Zeitraum und Dauer

De FWD im Sport beginnt in der Regel Anfang August/September jeden Jahres, es darf 18 Monate nicht über- und 6 Monate nicht unterschreiten. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.

 

 

Aufgaben der Einsatzstelle/Schule

  • Die Anleitung und Betreuung der Freiwilligen durch haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen (z.B. Fachbereichsleiter Sport/Ganztag, pädagogische MitarbeiterInnen, etc.) 
  • Die Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub (Schulferien gelten nicht für FWDler!) und Freistellung der/des Freiwilligen für 25 Seminartage pro Jahr
  • Die Erstattung des monatlichen Kostenbeitrags an die Träger (s. Finanzierung) 

 

 

Begleitende Seminare 

Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die TeilnehmerInnen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischen Bildung dient. Sie soll es den Jugendlichen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in der Einsatzstelle und die dabei gegebenenfalls aufgetretenen Probleme untereinander zu diskutieren und zu reflektieren.

Laut Gesetz sind insgesamt 25 Seminartage vorgesehen, die sich mindestens in ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar aufteilen; die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht.

Grundsätzlich haben die FWDler die Möglichkeit die Übungsleiter C-Lizenz Breitensport in ihren Seminaren zu erwerben. Für Schul-FWDler gibt es die Möglichkeit, die Seminare in den Sommer- bzw. Herbstferien durchzuführen. Hier ist eine Absprache mit dem Träger nötig.

 
 

Anrechnung  

Der FWD wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich. Nach Beendigung des Jahres erhalten die TeilnehmerInnen ein Abschlusszeugnis.
 

 

Kindergeld  

Der FWD ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).

 

 

Waisenrente  

Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme am FWD weitergezahlt.

 

 

 

 

 

 

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