Informationen für Kitas
Kindertagesstätten als Einsatzstelle

Der Freiwilligendienst im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahre und auch in Kitas möglich. Die Ziele des FWD im Sport bestehen in der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Hilfestellung bei der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und der Entwicklung von Sport und Bewegung in der Gesellschaft.
Daten und Fakten:
- Dauer: 6-18 Monate, in der Regel 12 Monate
- Arbeitszeit: 39 Stunden in der Woche
- Kosten für die Kita (ab dem neuen Jahrgang 01.05.2012): 500 Euro für einen FWD-Platz.
- Bei einer Kooperation mit einem Sportverein sinken die Kosten auf 350 Euro pro Monat für den FWD-Platz (Voraussetzung: der Sportverein wird Einsatzstelle)
- Anleitung in der Kita durch haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen (FB-Leiter Sport/Ganztag, Sozialpädagogen)
- 26 Tage Urlaub und 25 Seminartage pro Jahr
- Finanzierungsmöglichkeiten: Förderkreise, Sponsoring, Kooperation, etc. (siehe Bereich Finanzierung)
Träger
Träger für den FWD im Sport in Niedersachsen sind die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen e. V. und der ASC Göttingen von 1846 e. V. , die sich verpflichtet haben, folgende Aufgaben kooperativ wahrzunehmen:
- die persönliche Betreuung und Qualifizierung der Freiwilligen
- die Durchführung, bzw. Organisation, der begleitenden Seminare (25 Arbeitstage)
- die Auswahl der Einsatzstellen und die Mithilfe bei der Auswahl der Freiwilligen
- die Auszahlung des Taschengeldes sowie des Pauschalbetrages für Unterbringung und Verpflegung
- die Anmeldung der Freiwilligen bei der Sozialversicherung, d.h. die Übernahme der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge
Anerkennung als Einsatzstelle
Interessierte Kitas müssen sich beim Träger ASC Göttingen von 1846 e.V. als Einsatzstelle anerkennen lassen. Einfach den Antrag auf Anerkennung herunterladen, die Tätigkeitsbereiche der Freiwilligen benennen und die Ansprechpartner in der Kita angeben und an den ASC Göttingen senden.
Aufgaben der Einsatzstelle/Kita
- Die Anleitung und Betreuung der Freiwilligen durch haupt- oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen (z.B. Fachbereichsleiter Sport/Ganztag, pädagogische MitarbeiterInnen, etc.)
- Die Gewährung von 26 Tagen Jahresurlaub und Freistellung der/des Freiwilligen für 25 Seminartage pro Jahr
- Die Erstattung des monatlichen Kostenbeitrags an die Träger (s. Finanzierung)
Begleitende Seminare
Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die TeilnehmerInnen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischen Bildung dient. Sie soll es den Jugendlichen ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in der Einsatzstelle und die dabei gegebenenfalls aufgetretenen Probleme untereinander zu diskutieren und zu reflektieren.
Laut Gesetz sind insgesamt 25 Seminartage vorgesehen, die sich mindestens in ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar aufteilen; die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht. Die Kosten der 15 Seminartage übernimmt der Träger und die Kosten für die 10 freien Seminartage werden durch die Einsatzstelle übernommen.
Anrechnung
Der FWD wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich. Nach Beendigung des Jahres erhalten die TeilnehmerInnen ein Abschlusszeugnis.
Kindergeld
Der FWD ist gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht).
Waisenrente
Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird während der Teilnahme im FWD weitergezahlt.








